Befristete Verschärfungen ab Sonntag, 25.10.20, 00:00 Uhr - Die neuen CoV-Regeln im Überblick:
Es gilt wieder die Ein-Meter-Abstandsregel und, das ist neu, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes im gesamten Stadiongelände des DSV Leoben. Vom Eintritt bis zum Verlassen des Stadiongeländes gilt das verpflichtende, jederzeitige Tragen für Alle - für Spieler*, Betreuer, Funktionäre, Besucher, Lieferanten und Zuseher. Besonders gilt das am Spieltag: Im Zuschauerbereich ist stets ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben einzuhalten, sowie zu jeder Zeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen von der Abstandsregel sind Personen die im gemeinsamen Haushalt leben sowie Personen aus einer gemeinsamen Besuchergruppe.
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist jederzeit erforderlich!
* Spieler dürfen im Zusammenhang der Sportausübung weiterhin ohne Abstandsregeln und ohne Mund-Nasenschutz spielen. Für Trainer und Betreuer gilt weiterhin während der Sportausübung auf den Mindestabstand zu den Spielern zu achten, sofern nicht Hilfeleistungen erforderlich sind. In geschlossenen Räumen haben die Trainer und Betreuer auch einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. In den Feuchträumen ist stets der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. In Kabinen muss zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Daher ist auch bei Besprechungen in den Kabinen ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich.
Nach Rücksprache mit der BH Leoben gilt ab sofort das Ausschankverbot im Stadiongelände. Das betrifft die gesamte DSV-Ausschank-Infrastruktur. Sowohl das Cafe Volley, sämtliche feste und mobile Ausschankhütten sowie der VIP-Club haben bis auf Weiteres geschlossen. Das gilt nicht nur am Spieltag sondern durchgehend an allen, auch an spielfreien, Tagen, bis eine Veränderung an diesem Zustand bekannt gegeben wird.
In diesem Zusammenhang möchten wir mitteilen, dass auch wir die Interpretation des ÖFB bzw. StFV, bezüglich der Möglichkeit des Offenhaltens der Gastro gelesen haben. Wir haben aber auch gelesen, dass diese Interpretationen rechtlich nicht verbindlich sind und die finale Entscheidung von der örtlichen Behörde getroffen wird. Und bei diesem Gespräch mit der Behörde wurde uns mitgeteilt, dass wir nicht öffnen können. Das kann man gut finden, oder nicht, ändert aber nichts daran, dass wir uns an diese Anordnungen halten müssen und auch werden.