Das Wichtigste: Der Fußball rollt ab Ende August wieder in der Steiermark, ABER: Das Damokles-Schwert über allem- es funktioniert nur dann, wenn sich ALLE den neuen Bestimmungen, die in Corona-Zeiten gelten, in vernünftiger Weise anpassen. Der Hausverstand reicht dabei aber völlig aus. Die schrittweise Lockerung hat bereits mit 1. Juli (Training mit Kontakt, bis zu 500 Zuseher pro Spiel) begonnen, weitere Zugeständnisse erfolgen mit dem 1. August bzw. 1. September.
Das bedeutet, dass ein Meisterschaftsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, die Einschränkungen dabei sind aber zwingend einzuhalten:
Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen (ab 1. August: 750 Personen; ab 1. September: 10.000 Personen, mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde) zulässig. Jeder Veranstalter von Veranstaltungen mit über 100 Personen und ab 1. August mit über 200 Personen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen. Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an Besucher sowie für die Sperrstundenregelung gilt § 6.
§ 6. Gastgewerbe (Auszug)
(1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.
(2) Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 01.00 des folgenden Tages Uhr zulassen. Restriktivere Sperrstunden und Aufsperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
(3) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.
(4) Der Betreiber hat die Verabreichungsplätze so einzurichten, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht. Dies gilt nicht, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
(5) Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Das sind die neuen Regeln, die natürlich von allen im Amateursportbereich eingehalten werden müssen, um einen möglichst reibungslosen Spielbetrieb gewährleisten zu können. Überdies ist man natürlich nicht gefeit, dass es aufgrund neuer Zuwachsraten an erkrankten Personen jederzeit wieder zu Rücknahmen und Einschränkngen kommen kann. Mit dieser Unsicherheit müssen wir alle leben.
Unser Motto lautet: Wir sind froh, dass endlich wieder Fußball gespielt werden kann - das, was in unserer Macht steht, werden wir bestmöglich erledigen, damit der Fußball weiter rollen wird. Alle, die zu uns ins Donawitzer Stadion kommen wollen, sind Herzlich Willkommen, aber auch eingeladen, dass sie diese neuen Verhaltensregeln einhalten. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir in Donawitz ein großes Stadion haben, in dem man Abstand halten kann. Wir bitten aber jetzt schon um Verständnis, dass diese Abstandsregeln bei Veranstaltungen und Heimspielen (v. a. Ausschankbereich, Tribüne) vom Ordnerpersonal kontrolliert werden.